Das Schalldämmmaß R wird in dB angegeben und errechnet sich folgendermaßen:
Das Schalldämmmaß wird meist nur für einfache Materialien (z. B. Streifenvorhänge, Mineralwolle) angegeben Material-Kombinationen geben die Anbieter/innen meist nur gängige Varianten an. Denn sie können je nach Frequenzspektrum der Lärmquelle sowie der Eigenfrequenzen der Materialien stark variieren.
Da das Schalldämmmaß frequenzabhängig ist, wird meist ein (mittleres) bewertetes Schalldämm-Maß RW als Materialeigenschaft angegeben. Nachfolgend einige Schalldämmmaße:
Baustoff/Material | Dicke in mm | Flächenbezogene Masse in kg/m2 | Bewertetes Schalldämmmaß in dB |
Stahlblech | |||
Holzspanplatte | |||
Gipskartonplatte | |||
Vollziegel (beidseitig verputzt) | |||
Bauglas | |||
Acrylglas |
Quelle: IFA-LSA 01-243 Geräuschminderung durch Kapselung (2014)
Die durch Einhausung erzielbare Pegelminderung entspricht dabei nicht dem bewerteten Schalldämmmaß. Bei der Berechnung der Pegelminderung spielen Öffnungen, Körperschall, Frequenzspektrum des Geräusches, Raumeigenschaften der Umgebung der Kapsel etc. eine Rolle. Sie alle müssen in der Berechnung mit berücksichtigt werden.